Justitia

Helpenstein & Linden

R e c h t s a n w ä l t e

Mietrecht|Arbeitsrecht|Familienrecht|Verkehrsrecht|Baurecht|Inkasso

Gebühren

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegen­standswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

Erstberatung

Bei Verbrauchern belaufen sich die Kosten für eine Erstberatung auf höchstens 190€ zzgl. MwSt. Sollten sich nach der Erstberatung außergerichtliche Tätigkeiten oder ein Prozess anschließen, wird die Erstberatungsvergütung auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Gebührenrechner

Für einen ersten Eindruck der anfallenden Kosten und Gebühren können Sie den Gebührenrechner  nutzen. Je nach Fallgestaltung können sich jedoch im konkreten Fall andere Gebühren ergeben.

Vergütungsvereinbarung

Insbesondere für Dauermandate bieten wir auch Vergütungsvereinbarungen auf Basis eines Stundenhonorars oder als Pauschale an.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir als Service an, die entsprechende Deckungsanfrage sowie die Abrechnung mit Ihrer Versicherung abzuwickeln.

Beratungshilfe / Prozeßkostenhilfe

Sofern sie persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Erstberatung oder außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit aufzubringen, so können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Berechtigungschein Beratungshilfe erhalten. Gegen Vorlage des Berechtigungsscheins berechnen wir Ihnen lediglich 15€. Sollte ein Prozess erforderlich sein, so beanttragen wir für Sie Prozeßkostenhilfe.



Kanzlei

Helpenstein & Linden
Düsseldorfer Str. 1
40667 Meerbusch
Tel.: 02132 / 933880
kanzlei@anwaeltehelpenstein.de


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